Geschäftsbedingungen
Abholen und Anliefern Das Zelt samt Zubehör wird zu den Vereinbarten Tarifen vom Vermieter zugestellt bzw. wird vom Mieter auf eigene Kosten und Risiko abgeholt und zum Veranstaltungsplatz gebracht.
Zeltauf- und Abbau Der Auf- und Abbau erfolgt durch den Mieter. Nach Beendigung der Mietzeit sind sämtliche Zubehörteile sowie die Zeltplane trocken und sauber zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung werden wir zum Reinigen einen Stundenlohn von 40.- Euro berechnen. Das Zelt darf nicht für Grillen oder sonstige Speisenanvertigungen benutzt werden. Bei Sturm und Unwettergefahr hat der Mieter unverzüglich das Zelt zu sichern ggf. abzubauen.
Haftung Die Haftung für Schäden vom Zeitpunkt der Übernahme am Firmensitz der Vermieter oder an Ort und Stelle bis zur rückgabe des Zeltes sowie sämtliche Risiken trägt der Mieter. Entstehen duch unsachgemäßes hantieren Schäden an Planen oder beim Zeltgestänge werden den Mieter die Kosten für die Behebung dieser Schäden in Rechnung gestellt. Der ieter haftet auch für abhanden gekommene Zeltteile.
Versicherung Dem Mieter wird empfohlen für die Dauer der Zeltmiete eine Unfall-, Haftpflicht- bzw. sonstige Versicherung abzuschließen.
Rücktritt, Kündigung, Störung in der Vertragserfüllung Für den Fall, dass der Mieter von der bereits angenommenen Bestellung zurücktritt, ist eine Stornozahlung von 50% des vereinbarten Vermietpreises zu entrichten, die mit dem Tag der Rücktrittserklärung zur Zahlung fällig wird. Die Stornokosten vor der vereinbarten Lieferwoche betragen 25%.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand aus dem Vertrag ist Schwarmstedt. Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich diese Mietbedingungen genauestens einzuhalten um einen reibungslosen An- und Abtranzport zu gewährleisten.
Kaution
Bei Abholung muß eine Kaution von 300 Euro in bar hinterlegt werden. Die 300 Euro werden dann bei der Abrechnung verrechnet.
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